Die Mitgliedschaft in der APS erfordert einen Abschluss in Psychologie an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule: Master oder Lizentiat) oder einen äquivalenten Abschluss an einer Hochschule im Ausland (gemäss „FSP-Standard“), ferner eine Tätigkeit im Bereich der Suchtpsychologie (aktuell oder früher). (Siehe Art. 4.1 der APS-Statuten). Aus diesem Grund benötigen wir für eine Aufnahme in die APS folgende Dokumente:
- APS-Beitrittsformular mit handschriftlicher Unterschrift, postalisch zugestellt.
- Falls Sie nicht Mitglied der FSP sind: schicken Sie auch das FSP-Zulassungsformular mit den erforderlichen Kopien zurück (siehe FSP-Website).
Die APS ist ein Gliedverband der FSP. Dies bedeutet, dass alle APS-Mitglieder auch Mitglieder der FSP werden müssen (Doppelmitgliedschaft). Wir benötigen deshalb ebenfalls den ausgefüllten FSP-Antrag für Mitgliedschaft und die dort auf Seite 3 erwähnten Diplomkopien. Bitte senden Sie diese Unterlagen an die APS, welche sie anschliessend an die FSP weiterleitet.