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Stellungnahme zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Besteuerung von E-Zigaretten)

 

Der Bundesrat hatte bis zum 31. März 2022 die Vernehmlassung zur Frage der Besteuerung von Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten konsumiert werden, eröffnet. Bisher werden diese im Gegensatz zu Tabak nicht besteuert. Wie Tabak enthalten die Liquids in der Regel Nikotin, das süchtig macht. Es scheint interessant zu sein, die verschiedenen Produkte nach ihrem Nikotingehalt zu besteuern. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT) hat ein ausführliches Argumentarium entwickelt, das die APS und die FSP vollständig zu übernehmen beschlossen haben.