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Beitritt

 

Die Addiction Psychology Switzerland APS versteht sich als Interessensvertretung aller Psychologinnen und Psychologen, die im Bereich der Suchtpsychologie tätig sind oder waren. Sie ist am 17. Januar 2020 in Bern gegründet worden und ist seit dem 5. September 2020 ein Gliedverband der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen).

AUFNAHMEKRITERIEN DER APS UND BENÖTIGTE UNTERLAGEN

 

Die Mitgliedschaft in der APS erfordert einen Abschluss in Psychologie an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule: Master oder Lizentiat) oder einen äquivalenten Abschluss an einer Hochschule im Ausland (gemäss „FSP-Standard“), ferner eine Tätigkeit im Bereich der Suchtpsychologie (aktuell oder früher). (Siehe Art. 4.1 der APS-Statuten). Aus diesem Grund benötigen wir für eine Aufnahme in die APS folgende Dokumente:

  • APS-Beitrittsformular mit handschriftlicher Unterschrift, postalisch zugestellt.
  • Falls Sie nicht Mitglied der FSP sind: schicken Sie auch das FSP-Zulassungsformular mit den erforderlichen Kopien zurück (siehe FSP-Website).

Die APS ist ein Gliedverband der FSP. Dies bedeutet, dass alle APS-Mitglieder auch Mitglieder der FSP werden müssen (Doppelmitgliedschaft). Wir benötigen deshalb ebenfalls den ausgefüllten FSP-Antrag für Mitgliedschaft und die dort auf Seite 3 erwähnten Diplomkopien. Bitte senden Sie diese Unterlagen an die APS, welche sie anschliessend an die FSP weiterleitet.

DAUER DES AUFNAHMEVERFAHRENS UND JAHRESBEITRAG

 

Das Aufnahmeverfahren kann u.U. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Vorstand informiert mehrmals jährlich die Mitglieder über vom Vorstand akzeptierte Aufnahmegesuche. Die Mitglieder können gemäss Statuten innert 3 Wochen beim Vorstand Einsprache erheben. Liegen keine Einsprachen vor, wird der Vorstand Sie nach erfolgter Aufnahme informieren. Der Mitgliederbeitrag bei der APS beträgt CHF 100.-/J.

BEI FRAGEN ODER UNKLARHEITEN

 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren